Bei dem Befall von Material mit Schimmelpilzen kann es sich sowohl um einen aktiven Befall handeln, das heißt, die Schimmelpilze wachsen und vermehren sich auf dem Material, als auch um eine Belastung aufgrund einer bloßen Verunreinigung mit Schimmelpilzsporen z. B. auf Grund der Verbreitung von Schimmelpilzsporen eines aktiven Befalls. Zu einer solchen Verbreitung kann es vor allem auch bei Sanierungsarbeiten kommen. Diese Schimmelpilzsporen vermehren sich aktuell nicht. Da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können, sind schimmelpilzbefallene Materialien vollständig zu reinigen oder zu entfernen.
Saugfähige Baumaterialien
Saugfähige Baumaterialien wie u.a. Holzwerkstoffplatten, Papier, Pappen, und Gipsplatten müssen vollständig entfernt und in reißfesten Behältnissen staub- und luftdicht verpackt entsorgt werden. Bei Dämmmaterialien ist von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit ein Ausbau erforderlich ist. Naturholz (Möbel, Treppen, Verkleidungen) kann abhängig von der Schimmelpilzart gegebenenfalls abgewaschen und abgehobelt werden, bis das befallene Holz entfernt ist. Bei starkem Schimmelbefall von Holzbauteilen ist eine Ausbreitung der Pilzmycelien in die Tiefe des Holzes und/oder ein Befall mit holzzerstörenden Pilzen durch geeignete Untersuchungen auszuschließen. Gleichzeitig muss bedacht werden, wie ein Rückbefall mittels Rückbefeuchtung des sorptionsfähigen Holzes auch langfristig vermieden werden kann.
Beschichtetes Material und keramische Beläge
Beschichtetes Material und keramische Beläge können gereinigt, gegebenenfalls desinfiziert und wieder- bzw. weiterverwendet werden.
Befallene Einrichtungsgegenstände
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, sodass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist. Tapeten und sonstige Wandbekleidungen sind möglichst nass abzulösen und zu entsorgen. Ist das Annässen der Oberflächen nicht angebracht, kann der Pilzbewuchs zur Vermeidung von Stäuben auch mit Dispersionsgrundiermittel oder Klebefolie fixiert werden. Nicht mehr verwendbare befallene/bewachsene Gegenstände sofort in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpacken und mit dem Hausmüll entsorgen. Befallene Oberflächen noch verwendbarer Bauteile/Gegenstände möglichst nass reinigen oder mit BIA-baumustergeprüftem Industriesauger mit Filterklasse H (ältere Bezeichnung: K1) bzw. HEPA4-Filter absaugen.
Befallene Putzoberflächen
Bei Putzoberflächen muss untersucht werden, woher das Wasser kommt oder kam, das zum Schaden führte :
Ist bzw. war der Putz längerfristig durchfeuchtet, so muss die gesamte befallene Putzlage in der Fläche großzügig entfernt werden. Ob und in welchem Maße der Putz entfernt werden muss, hängt u.a. von der Art des Putzes, der sich darauf befindlichen Tapete oder Farbe und der Zeit der Durchfeuchtung ab.
Hat Oberflächenkondensation dazu geführt, dass es zu einem Schimmelpilzwachstum an der Oberfläche gekommen ist, muss der Putz nicht in jedem Fall entfernt werden, da der Schimmel nicht in den trockenen Putz eindringt.
Reinigung
Die Reinigung mit einem Dampfreinigungsgerät kann sinnvoll sein. Nach einer solchen Reinigung ist für rasche Trocknung zu sorgen! Aus hygienischen Gründen wird die Verwendung biozider/fungizider Produkte mit Langzeit- bzw. Depotwirkung in Innenräumen nicht empfohlen. Intakte Putzoberflächen sind mit 70 - 80%igem Alkohol bzw. Isopropanol (Vorsicht Brand- und Explosionsgefahr – daher nur bei kleineren Flächen anwendbar) desinfizierend zu reinigen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Behandlung mit einem Desinfektionsmittel wie z. B. Chlorbleichlauge (Vorsicht - vorübergehend angeraten sein.
Vor der Trocknung befallener Gegenstände bzw. Oberflächen kann es unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit angeraten sein, diese zu desinfizieren (z. B. bei Schäden bei denen biologisch belastetes Wasser in das Objekt eingedrungen ist).
Bei Einsatz von Chlorbleichlauge ist der Raum erst freizugeben, wenn kein Chlorgeruch mehr wahrzunehmen ist.
Keine sauren Reinigungsmittel einsetzen, da diese durch alkalische Baustoffe neutralisiert werden und letztlich dem Baustoff nur Wasser zugeführt wird! Überdies können saure Reinigungsmittel zu Gefügeschäden an derartigen Baustoffen führen.
Desinfizierende Reinigung im Zusammenhang mit einer Bautrocknung
Vor einer Bautrocknung, die aufgrund eines massiven Wasserschadens durch mikrobiologisch belastetes Wasser oder einer Hochwasserkatastrophe vorgenommen wird, empfiehlt sich häufig auch eine desinfizierende Reinigung befallener Oberflächen. Chlorbleichlauge (siehe Betriebsanweisung) oder Wasserstoffperoxid können u.a. hierfür geeignet sein, wobei zu beachten ist, dass solche Maßnahmen keine Schädigung des Baukörpers bedingen. Hierbei sind die entsprechenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten. Bei der Verwendung von Fungiziden ist zu bedenken, dass diese in der Praxis oft unwirksam sind und die Ursache für erneute gesundheitliche Belastungen der Nutzer sein können.
Trocknung feuchter Bausubstanz
Allgemein
Feuchteschäden in Objekten sind oft so groß, dass sie nicht mehr nur durch Lüftung behoben werden können. Solche Fälle machen häufig eine technische Trocknung erforderlich. Die Form der technischen Trocknung richtet sich u. a. nach der Größe und Art des Wasserschadens, der Art der Bauausführung und des durchfeuchteten Baumaterials sowie der Art der Nutzung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Trocknung unverzüglich nach Auftreten des Schadens begonnen wird. Vor Beginn der Trocknung ist es allerdings zwingend erforderlich abzuklären, ob und wie die vorhandene Baukonstruktion und die verwendeten Baumaterialien zu trocknen sind. Um entscheiden zu können, welche Art der Trocknung zu wählen ist und ob eine Trocknung überhaupt sinnvoll ist, ist abzuklären, ob und in welchem Maße das zu trocknende Baumaterial mikrobiologisch (z. B. mit Schimmelpilzen) belastet ist. Mikrobiologisch belastetes Baumaterial ist vor allem dann zu erwarten, wenn es sich um organisches Baumaterial handelt, wenn ein Altschaden vorliegt (Eindringen von Sickerwasser), oder wenn es sich um einen Schaden mit mikrobiologisch verunreinigtem Wasser handelt. Ist mit einem mikrobiologischen Befall zu rechnen, kann es bei befallenen Oberflächen gegebenenfalls sinnvoll sein, eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. Sind Hohlräume wie Trittschalldämmungen befallen, ist eine desinfizierende Reinigung in der Regel nicht möglich, es empfiehlt sich ein Ausbau. Ob eine Trocknung durchgeführt werden kann, hängt von folgenden Punkten ab:
Art, Größe und Alter des Schadens
Art der Nutzung
Gesundheitszustand der Nutzer
Art der zur Verfügung stehenden Trocknungsgeräte
Wird eine technische Trocknung insbesondere unter laufender Nutzung der entsprechenden Räume durchgeführt, ist von der durchführenden Firma plausibel zu belegen, dass es zu keiner verstärkten Belastung der Raumluft in dem Objekt kommt. Dies gilt insbesondere für sensible Objekte wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime Schulen usw.. Sind die zu trocknenden Bauteile mit Schimmelpilzen befallen, ist darauf zu achten, dass die Sporen nicht im gesamten Gebäude verteilt werden!
Bei alten Häusern wurden aufgrund von Krieg, Bränden und Umbauten teilweise viele Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen, die in den seltensten Fällen aufgezeichnet wurden. Daher ist vor Beginn der Trocknung immer zuerst abzuklären, welche Füllung die Deckenkonstruktion enthält. Wurde z. B. Sand, Schlacke, Spreu, Lehmwickel oder Schutt als Füllung verwendet, sind diese auf deren Zusammensetzung und Belastung zu überprüfen.
Gips an alten Wänden muss auf Haftung überprüft werden, da er sich aufgrund von Wassereinwirkung in Einzelfällen vom Untergrund löst. Eine technische Trocknung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht sinnvoll. So ist es meist sinnlos, Baumaterialien wie Holzwerkstoffplatten, Papier und Pappen technisch trocknen zu wollen.
Bei einer Hitzetrocknung (z. B. mit Warmluft) einer aufgrund eines Wasserleitungsschadens durchfeuchteten Wand kann es bei unsachgerechter, zu kurzer Trocknung dazu kommen, dass die Wand nach der Trocknung zwar oberflächlich trocken ist, die Feuchte aber nur aus dem warmen Wandabschnitt in einen kälteren diffundiert ist. Schwierig ist die Trocknung von Bauteilen, die ein- bzw. zweiseitig wasserundurchlässig sind z. B. bei Fliesen.
Eine technische Trocknung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn das gesamte Bauteil wieder eine normale Ausgleichsfeuchte besitzt, was messtechnisch überprüft werden muss. Außerdem ist zu überprüfen und zu belegen, dass das Objekt nicht aufgrund der Trocknung mikrobiologisch belastet wurde. Es ist bei einem Schimmelschaden immer Sorge zu tragen, dass die Raumluft nicht mit Sporen und Staub kontaminiert wird !!!!
Nach erfolgreicher Trocknung muss der Zustand der verbleibenden Konstruktion überprüft werden. Es ist u. a. zu überprüfen, ob es in der Trocknungsphase zu einem mikrobiologischen Befall gekommen ist. Bei einwandfreiem Zustand kann mit dem Wiederaufbau begonnen werden.
Trocknen durch Lüftung nur bei Kleinstschäden
Die Lüftung des Wohnraumes stellt in den meisten Fällen eine einfache und wirksame Maßnahme dar, um Feuchte aus dem Raum abzuführen. Vor allem im Winter enthält die Außenluft trotz hoher relativer Feuchte eine geringe absolute Feuchte. Bei Lüftung im Winter wird die relative Feuchte im Raum stark erniedrigt. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Beispielsweise bei –10 °C außen wird durch die Erwärmung auf 20 °C die Luftfeuchte auf 9 % gesenkt. Absolute Feuchte ist außen und innen als gleich angenommen. Eine Lüftung im Sommer sollte generell nur dann durchgeführt werden, wenn die Temperatur im Gebäude höher liegt als draußen. Dies ist insbesondere in Kellern oftmals schwierig. Ist diese Bedingung nicht gegeben, müssen die Fenster geschlossen bleiben! Ggf. kann oder sollte sogar durch Beheizen (auch bei warmer Witterung) die Temperatur künstlich angehoben werden, um per Lüftung Feuchte abtransportieren zu können.
Technische Trocknung
Bei der technischen Trocknung ist abzusichern, dass es zu keiner relevanten Schimmelpilzbelastung des zu trocknenden Objektes kommt!
Für eine technische Trocknung ist eine besondere Sachkunde erforderlich! Die Sachkunde ist plausibel zu belegen. Generell sollte die Trocknung so schnell wie möglich begonnen werden!
Trocknungsverfahren
Bei der technischen Trocknung ist zwischen folgenden Varianten zu unterscheiden:
Kondensationstrocknung
Adsorbtionstrocknung
Mikrowellentrocknung (es kommen z. T. noch weitere Trocknungsverfahren auf der Basis von Wärmestrahlung zur Anwendung)
Der Kondensationstrockner arbeitet mit einer Kältemaschine: Die Raumluft wird angesaugt und durch einen kalten Wärmetauscher geleitet („Verdampferseite“ der Kältemaschine, bei der Verdampfung des Kältemittels im Wärmetauscher wird Energie verbraucht →Abkühlung). Die Luft kühlt unter den Taupunkt ab, die enthaltene Luftfeuchte kondensiert teilweise am Wärmetauscher und tropft in einen Auffangbehälter oder wird über einen Schlauch abgeführt. Anschließend wird die Luft über einen warmen Wärmetauscher geleitet („Kondensatorseite“ der Kältemaschine, bei der Kondensation des Kältemittels durch Kompression wird Energie freigesetzt →Erwärmung).
Die Luft wird wieder auf ihre ursprüngliche Temperatur erwärmt. Der Raum muss dabei geschlossen bleiben, es wird nur die Raumluft getrocknet.
In der Praxis werden dabei Raumluftfeuchten von 20-30 % rel. Luftfeuchte erreicht.
Insbesondere für Holzwerkstoffe kann dadurch eine schonende Trocknung durchgeführt werden, ohne dass die Gefahr von Schwindrissen besteht. Problematisch ist die Vereisung am kalten Wärmetauscher bei zu niedrigen Umgebungstemperaturen. Daher sollte bei Raumtemperaturen unter 15°C zusätzlich geheizt werden. Moderne Kondensationstrockner verfügen über Eiswächter, die die Geräte bei Eisbildung abtauen lassen. Allerdings sinkt die Entfeuchtungsleistung dadurch merklich.
Bei der Kondensationstrocknung ist darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeit von außen in die Räume eindringt. Daher empfiehlt es sich Öffnungen nach außen zu schließen.
Der Adsorptionstrockner arbeitet mit einem Sorptionsrotor: Die Raumluft wird durch eine Trommel mit einer wabenförmigen Struktur geleitet. Diese Struktur ist mit feuchteaufnehmenden Substanzen beschichtet, die der vorbeiströmenden Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trommel dreht weiter in einen (elektrisch) beheizten Bereich. Die Wärmeenergie treibt die Feuchte aus, die dann durch einen zweiten Luftstrom (Sekundärluftstrom) nach außen abgeführt wird. Daher ist eine Raumöffnung erforderlich (unter Baustellenbedingungen häufig gekipptes Fenster), sodass Außenluft nachströmt, was je nach Witterungsbedingungen die Trocknung verzögert.
Theoretisch können damit Raumluftfeuchten von fast 0% erzielt werden, in der Praxis sind es minimal 5% relativer Feuchte. Bei Holzwerkstoffen besteht die Gefahr von Schwindrissen.
Die Mikrowellentrocknung beruht auf dem Austreiben der Feuchtigkeit aus den Werkstoffen durch Erhitzung. Allerdings muss die dabei ausgetriebene Feuchtigkeit im Nachgang auf geeignete Weise aus der Raumluft abgeführt werden, so dass in der Regel wieder der Einsatz von Kondensations- oder Adsorptionstrocknern erforderlich ist. Der Einsatz der Mikrowellentrocknung erfordert hohe Sachkenntnis, da die Gefahr der Materialzerstörung durch innere Drücke (Verdampfung des Wassers im Bauteilinneren) sowie die Gefährdung von Personen durch Mikrowellenstrahlung besteht. Sie sollte daher nur in Sonderfällen und von fachkompetenten Personen durchgeführt werden.Bei der Mikrowellentrocknung sowie dem Einsatz von Heizstrahlern besteht die akute Gefahr der Brandentwicklung.
Technische Trocknung von Fußbodenkonstruktionen
Die technische Trocknung wird häufig zur Unterestrichtrocknung eingesetzt. Wobei folgende Varianten zur Anwendung kommen:
das Druckverfahren (Dieses Verfahren sollte nur dann eingesetzt werden, wenn Schimmelbefall ausgeschlossen werden kann!!!)
das Saugverfahren
das Saug-/Druckverfahren
Beim Druckverfahren wird die im Bautrockner getrocknete Luft mittels eines Seitenkanalverdichters über Einblasöffnungen ( z.B. Bohrungen im Estrich ) unter den Estrich in die Trittschalldämmung geblasen. Die trockene Luft reichert sich mit der Feuchte aus den Baumaterialien an und gelangt über Austrittsöffnungen in den Raum, daher ist dieses Verfahren zur Trocknung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien ungeeignet!!!
Beim saugenden Verfahren wird die Luft aus der Trittschalldämmung angesaugt. Die Raumluft wird über eine Einblasöffnung unter den Estrich angesaugt und mittels eines Bautrockners heruntergetrocknet. Diese Luft transportiert die Feuchte aus der Trittschalldämmung. Die in der abgesaugten Luft vorhandenen Schimmelpilzsporen werden direkt nach außen geleitet bzw. über einen nachgeschalteten Filter ausgefiltert. Beim Saug-/Druckverfahren wird wie beim saugenden Verfahren die Luft durch geschaffene Öffnungen unter dem Estrich angesaugt. Parallel dazu wird getrocknete Luft unter Druck in die Trittschalldämmung eingeblasen. Der Saug-Volumenstrom muss bei diesem Verfahren größer sein als der Druck-Volumenstrom. Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden die Einblasöffnungen entweder von oben über die Fußbodenkonstruktion oder von unten über die Deckenkonstruktion unter den Estrich gebohrt. Die Anzahl der Einblasöffnungen müssen je Gebäude bzw. je Raumaufteilung vor Ort bestimmt werden. Die Art der Trocknung hängt zum einen vom Material und den Gegebenheiten ab.
Die am meisten vorkommenden Trittschall- und Wärmedämmungen bestehen aus Polystyrol, Mineralfasern, Perliten, Schlacken, Lehmwickel, Spreu, Getreide oder Sonstigem.
Die Art der Trocknung hängt von der Art und dem Alter des Wasserschadens ab. Ein aktueller massiver Schaden mit mikrobiologisch nicht belastetem Wasser, bei dem kurzfristig mit der Trocknung begonnen wird, ist als unproblematischer einzuschätzen als ein älterer Schaden, ein falsch sanierter Vorschaden oder ein Schaden mit mikrobiologisch belastetem Wasser. In den beiden letzten Fällen ist auf jeden Fall saugend oder nach dem Saug-/Druckverfahren zu trocknen, da mit hoher Sicherheit eine mikrobiologische Belastung vorliegt. Generell ist zu prüfen, ob ein solcher Schaden überhaupt getrocknet werden kann.
Zu beachten ist auch sowohl der Fußboden- als auch der Deckenaufbau. Die Art der Trocknung richtet sich auch nach dem Material des Oberbelags. Der Erfolg der Trocknung muss über eine geeignete Bestimmung der Feuchte kontrolliert werden. Liegt der Wassergehalt unter der normalen Materialausgleichsfeuchte, kann die Trocknung als erfolgreich abgeschlossen gelten.
Nach erfolgter Trocknung sind die Bodenöffnungen zu verschließen.
Oberflächen/Gegenstände ohne Befall
Entfernte Einrichtungs/Ausstattungsgegenstände ohne sichtbaren Befall umgehend reinigen. Soweit diese durchfeuchtet sind, sofort trocknen (während der Trocknung beobachten, ob Bewuchs auftritt).Textile Gegenstände ohne Befall: Möglichst sofort waschen. Teppiche und Polstermöbel vorzugsweise mit Sprühextraktionsreinigungsgerät ganzflächig warm bzw. heiß reinigen. Polsterungen und Stofftiere im Zweifelsfall durch Mikrobiologen auf Befall überprüfen lassen, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
Wiederaufbau
Die durch Reinigungsmaßnahmen bzw. durch den Befall beschädigten Oberflächen müssen wiederhergestellt werden. Der Wiederaufbau des Objektes sollte unter Beachtung der spezifischen Gegebenheiten so erfolgen, dass ein erneutes Schimmelpilzwachstum nicht gefördert, sondern gehemmt bzw. vermieden wird. Zur Vermeidung von erneutem Schimmelbefall sind entsprechende Baukonstruktionen und die fachgerechte Bauausführung von großer Bedeutung. Insbesondere kann es hierbei sinnvoll sein, nach erfolgter Sanierung im Innenbereich an den Außenflächen zusätzlich eine Wärmedämmung, z. B. als Wärmeverbundsystem, aufzubringen, um vorhandene Wärmebrücken zu entschärfen. Aber auch die Auswahl der verwendeten Baumaterialien im Innenbereich spielt hierbei eine Rolle, da sie die Schimmelpilzbildung hemmen können. Mit der Auswahl der verwendeten Baumaterialien kann Einfluss auf die Nährstoffgrundlage für Schimmelpilze genommen werden. Entscheidend ist im Falle von Kondensationsfeuchte die oberste Schicht wie Tapeten und Anstriche. Organische Materialien sind anfälliger als anorganische. Der Unterschied ist jedoch nicht sehr groß,wenn die Bauteiloberflächen bzw. die Beschichtungen verschmutzt sind. Verunreinigungen mit organischen Bestandteilen, wie Staub, Fette usw. können ausreichend Nährstoffe für Schimmelpilze enthalten. Bei stark verschmutzten Bauteiloberflächen spielt der Untergrund kaum eine Rolle.
Auch auf kalkhaltigen Baustoffen mit zeitweise hohem pH-Wert (schimmelpilzhemmend) kann Schimmelpilzwachstum nicht ausgeschlossen werden, da es in erster Linie auf den pH-Wert des eigentlichen Nährbodens (z.B. Staubablagerungen) ankommt, der in ausreichender Menge auf Bauteiloberflächen zur Verfügung stehen kann.
Fachgerecht verarbeitete Calcium-Silikat-Platten haben sich im Zusammenhang mit der Sanierung von Schimmelpilzschäden bewährt. Bei diesen Platten sollten nur die vom Hersteller vorgegebenen Putze, Beschichtungsstoffe oder Tapeten verwendet werden. Dies muss auch bei späteren Renovierungsarbeiten beachtet werden. Bevor möglicherweise neu verputzte Bauteile wieder tapeziert bzw. gestrichen werden,ist darauf zu achten, dass sie zuvor ausgetrocknet sind. Detaillierte Empfehlungen, wie der Wiederaufbau durchzuführen ist, können nicht gegeben werden. Es ist aber darauf zu achten, dass durch die Maumaßnahme selbst und durch die spätere Nutzung längerfristige Materialfeuchtebelastungen vermieden werden. Es ist nicht möglich, die einzelnen Baumaterialien, Desinfektionsmittel, Trocknungs- und Reinigungsverfahren sowie die sonstigen Hilfsmittel, die bei Schimmelpilzsanierungen eingesetzt werden, zu beurteilen. Die Hersteller und Vertreiber solcher Mittel und Verfahren machen oft nur unklare Angaben über ihre konkrete Eignung. Aus diesem Grunde werden an dieser Stelle einige Kriterien genannt, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob eine Anwendung sinnvoll ist:
Das Einsatzgebiet (Stärken, Schwächen, Grenzen, für welche Größe und Art des Schadens) der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss eindeutig beschreibbar sein. Konkrete Anwendungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen usw. müssen vorliegen.
Die gesundheitliche Gefährdung (Reizung, Vergiftung, Brand- und Explosionsgefahr) der Sanierer und der Nutzer des Objekts soll während der Sanierung mit den verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren möglichst gering sein. Die Ausbreitung vorhandener bzw. entstehender biologischer und/oder chemischer Schadstoffe sollte möglichst gering sein. Ein technischer Schutz (Absaugung, Atemschutz usw.) muss gegebenenfalls möglich sein.
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren darf es zu keiner Schädigung der Bausubstanz kommen
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen möglichst wenige organische Substanzen, die später als Nährstoffquelle für Schimmelpilze dienen können, in bzw. auf das Baumaterial sowie den Baukörper gelangen
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen nicht nur die lebensfähigen Schimmelpilze und gegebenenfalls andere Organismen abgetötet werden, sondern es müssen auch die vorhandenen Allergene und Toxine abgebaut werden
Die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der vorgegebenen Eignung der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss wissenschaftlich unter praktischen Gegebenheiten belegbar sein
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss bei der Anwendung der entsprechenden Materialien, Mittel und Verfahren gewährleistet bleiben
Die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren müssen robust sein, kleine Abweichungen von der Normanwendungsvorschrift dürfen nicht zu größeren Schäden führen
Feinreinigung des Objektes
Zur Sanierung gehört auch die abschließende Feinreinigung, die zum Ziel hat, die Staub- bzw. Aerosolbelastung und damit die im Staub bzw. in den Aerosolen enthaltenen Sporen zu reduzieren.
Bei größeren Sanierungen ist während der Feinreinigung auf besonders hohe Luftwechselraten mittels Luftaustauschgeräten (LAG) zu achten. Hilfreich ist der zusätzliche Betrieb von HEPA-Raumluftfiltern in den Arbeitsbereichen.
Erst nach der erfolgreichen Abnahme der Feinreinigung werden Abschottungen der Sanierungsbereiche gegen unbelastete Räume abgebaut. Nach der bautechnischen Instandsetzung und gegebenenfalls der Beseitigung von kleineren Abschottungen und Abdeckungen erfolgt die Feinreinigung aller Oberflächen in den betroffenen Räumen. Die Feinreinigung ist unter möglichst geringer Staub- bzw. Aerosolverwirbelung und hoher Effektivität bezüglich der Staub- bzw. Aerosolreduzierung durchzuführen. Glatte, feuchtigkeitsunempfindliche Materialien sind feucht abzuwischen. Für rasche Austrocknung sorgen. Raue Oberflächen sind unter Verwendung von H- bzw. HEPA-Filtern abzusaugen.
Es sind jeweils die oben genannten Empfehlungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.
Abnahme des Bauwerks
Bei der Abnahme des Bauwerks sind dem Nutzer Hinweise über erforderliche Änderungen des Nutzungsverhaltens (z.B. Lüftungs- und Heizverhalten, Aufstellen von Möbeln) zu geben. Je nach Art und Schwere des Schimmelpilzschadens sind gegebenenfalls Sanierungskontrollmessungen (bauphysikalisch, mikrobiologisch) durchzuführen. Sanierungskontrollmessungen werden während bzw. nach einer durchgeführten Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen aus folgenden Gründen durchgeführt:
Kontrolle, ob der Schimmelpilzbefall vollständig entfernt worden ist –Schadenskontrolle
Kontrolle, ob das Objekt aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht höher als allgemein üblich mit Schimmelpilzsporen belastet ist – Reinheitskontrolle
Kontrolle, ob die Ursache für den Schimmelpilzschaden behoben worden ist -Ursachenbeseitigungskontrolle
Schadenskontrolle
Bei größeren Schimmelpilzschäden stellt sich häufig das vollständige Ausmaß des Schadens erst nach Entfernung befallener Baumaterialien bzw. –teile heraus. Ist visuell nicht einzuschätzen, ob das mit Schimmelpilzen befallene Material vollständig entfernt wurde, ist es notwendig, Materialien im Bereich des ursprünglichen Befalls unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu untersuchen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben richtet sich nach der Größe des vorliegenden Schadens. Durch die entsprechenden Messungen ist sicherzustellen, dass aktiv mit Schimmelpilzen befallenes Material vollständig entfernt wurde.
Reinheitskontrolle
Durch die Sanierung kann es je nach angewandter Technik zu einer relevanten Belastung des sanierten Objektes mit Schimmelpilzsporen kommen und der Wirkungsgrad der gegebenenfalls durchgeführten Reinigung zur Reduzierung der Schimmelpilzsporen kann sehr unterschiedlich sein. Daher ist je nach Größe des vorliegenden Schadens und der Wahrscheinlichkeit, dass nach der Sanierung mit einer relevanten Schimmelpilzbelastung zu rechnen ist, eine Reinheitskontrolle durchzuführen. Die Art der Reinheitskontrollmessung und die Entscheidung ob überhaupt eine Messung durchgeführt werden muss, richtet sich nach dem Umfang und der Art der Sanierung. Durch eine Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft bzw. im Hausstaub, wird die allgemeine bzw. durch eine Bestimmung auf relevanten Flächen die örtliche Belastung des Objektes mit Schimmelpilzsporen kontrolliert. Die Messungen sind unter Nutzungsbedingungen durchzuführen. Welches Verfahren angewandt wird, richtet sich u. a. nach dem durchgeführten Sanierungsverfahren. Bezüglich der Einschätzung der nachgewiesenen Schimmelpilzkonzentrationen sind die entsprechenden Ausführungen des Leitfadens des Umweltbundesamtes bzw. des Ergebnisprotokolls des Landesgesundheitsamtes Baden Württemberg heranzuziehen. Nach der Sanierung sind leicht erhöhte Schimmelpilzkonzentrationen gegenüber der allgemeinen Hintergrundbelastung zu akzeptieren. Hilfreich kann es bei dieser Art der Sanierungskontrollmessung sein, wenn die Schimmelpilzarten des ursprünglichen Schadens bekannt sind.
Ursachenbeseitigungskontrolle
Kann durch bauphysikalische Untersuchungen bzw. Berechnungen nicht zweifelsfrei belegt werden, dass die Ursache des Schimmelpilzschadens beseitigt worden ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit eine mikrobiologische Überprüfung des Sanierungserfolges durchzuführen ist. Die Art und der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich vor allem nach der Ursache und der Art des Schadens. War z. B. eine Wärmebrücke die Ursache für den Schimmelpilzschaden, ist zu kontrollieren, ob die Oberfläche der ursprünglichen Schadensstelle auch bei niedrigen Außentemperaturen nicht unter eine kritische Temperatur fällt. Mikrobiologische Untersuchungen der Oberflächen sind dagegen frühestens im folgenden Winter sinnvoll, um zweifelsfrei festzustellen, ob wieder ein aktiver Schimmelpilzschaden vorliegt. War die Bauwerksabdichtung mangelhaft und eindringende Feuchtigkeit Ursache des Schimmelpilzschadens, ist zu untersuchen, ob das entsprechende Material nach der Sanierung trocken ist und eine dauerhafte Abdichtung erfolgt ist.